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   RG, 23.06.1924 - III 453/24   

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https://dejure.org/1924,513
RG, 23.06.1924 - III 453/24 (https://dejure.org/1924,513)
RG, Entscheidung vom 23.06.1924 - III 453/24 (https://dejure.org/1924,513)
RG, Entscheidung vom 23. Juni 1924 - III 453/24 (https://dejure.org/1924,513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zum Begriff des Erlangens einer Sache durch eine strafbare Handlung im Sinne des § 259 StGB. Inwieweit kommt hierfür Unterschlagung in Betracht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Willensäußerung, die im Rahmen einer Würdigung aller Tatumstände eine Zueignungsabsicht offenbart und betätigt (vgl. RGSt 55, 145; 58, 230; 65, 147; 67, 78); nur durch bloßen Entschluß, der äußerlich in keiner Weise hervortritt, soll die Zueignung im Sinne des § 246 StGB nicht vollzogen werden können.
  • OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09

    Maschinenversicherung: Abgrenzung zwischen versicherter Unterschlagung und

    Eine Zueignung liegt somit vor, wenn ein objektiver Beobachter bei Kenntnis der Täterabsicht die Handlung als Betätigungen des Zueignungswillens ansieht (RGSt 58, 230; 65, 147; 67, 78; BGHSt 14, 41; Fischer, a.a.O., Rdnr. 6a m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1959 - 4 StR 28/59
    Einzelmenge Kraftstoff spätestens in dem Augenblick erlangte, in dem der Treibstoff auf seine Veranlassung aus den Behältern der D. oder der Firma M.s gepumpt wurde oder sonst herausfloß (vgl. RGSt. 58, 230).
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